BetriebsübergabeALC Unternehmensberatung GmbH

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Betriebsübergabe

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Unserer Erfahrung im Bereich der Betriebsübergabe hat gezeigt, dass nur bei rechtzeitiger Beschäftigung mit dem Thema
„Übergabe des Betriebes/Lebenswerkes“ alle notwendigen Voraussetzung für eine optimale Betriebsübergabe vorliegen.
Eine Optimierung bedeutet hierbei nicht nur Steuern zu sparen, sondern betrifft auch die wirtschaftliche und emotionelle Ergebnisoptimierung aller Beteiligten.

Unter gar keinen Umständen darf eine misslungene Übergabe unterschätzt werden, die für jeden Beteiligten (Übergeber/Übernehmer) zur Überlebensfrage werden kann.

Da eine geregelte Übergabe das Ausfallrisiko der Hausbank mindert kann sich dies positiv auf das Rating ihm Zuge der Bewertung der Softfacts auswirken und sollte dies bei dem nächsten Banktermin nicht vergessen werden. Die Regelung über die Betriebsübergabe spielt auch im Rahmen der Unternehmensabsicherung eine große Rolle.
Der Übergeber hat bei der Übertragung, der Aufgabe bzw. dem Verkauf seines Betriebes eine Vielzahl von Aufgaben zu lösen.
Unter anderem sind bei der Übergabe gesellschafts-, zivil-, erbrechtliche- bzw. pensionsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Das selbe gilt selbstverständlich auch für den Übernehmer! Aufgrund unserer Erfahrung haben wir Checklisten entwickelt, welche alle diese Punkte festhalten und deshalb zeitlich logisch bearbeitet werden.
Oft erfolgen Übergaben nur aus steuerlicher Sicht, welche unserer Meinung nach zuwenig ist.

Der Gesamtheitliche Ansatz ist speziell bei der Übergabe entscheidend und sind die psychologischen Elemente nicht zu unterschätzen.
Der Übergeber sollte sich vorher auf jeden Fall folgende Frage beantworten können:
„Wie verändert sich durch die Übergabe meines Betriebes/Lebenswerkes meine persönliche Lebenssituation“? Das selbe gilt auch für den Übernehmer.

Grundsatzfragen für den Übergeber
  • 1. Weiß der Übergeber was er will?
  • a. mit sich selbst
  • b. mit der Familie
  • c. mit dem Unternehmen?
  • 2. Steht der Nachfolger fest?
  • 3. Kommt der Nachfolger:
  • a. aus der Familie?
  • b. aus dem Kreise der Mitarbeiter - Mitarbeiterbeteiligung?
  • c. extern?
  • 4. Wird der Nachfolger rechtzeitig aufgebaut? Ist er schon in den Betrieb eingebunden?
  • 5. Besprechung der geplanten Vermögensübertragung zwischen allen Erbberechtigten, um Streitigkeiten vorzubeugen.
  • 6. Wirtschaftliche und rechtliche Absicherung des Übergebers bei Übertragung zu Lebzeiten.
  • 7. Festlegung des Zeitpunktes der Betriebsübergabe und des optimalen Pensionsantrittes.
Grundsatzfragen für den Übernehmer
  • 1. Weiß der Übernehmer was er will?
  • a. Ist er bereit, die Verantwortung zu übernehmen?
  • b. Ist die Übernahme mit seiner Familie besprochen?
  • c. Möchte er übernehmen?
  • 2. Will sich der Übergeber sofort zurückziehen oder schrittweise – zeitliche Vorstellung
  • 3. Festlegung der Entschädigungszahlungen an weichende Erben, um zukünftige Überraschungen zu vermeiden – schriftlich!
  • 4. Festlegung des Übernahmezeitpunktes.
  • 5. Planung und Erstellung des Übernahmekonzeptes – Businessplan.
  • 6. Gestaltung der Unternehmensrechtsform.
Allein die oben angeführten Punkte zeigen, dass für eine erfolgreiche und zufriedenstellende Lösung viel Zeit beansprucht wird.

Im Zuge einer Mediation kann der Mediator Sie bei der Beantwortung der Grundsatzfragen unterstützen. Wir bieten nicht nur unser Know-How in diesem Bereich an, sondern wir begleiten Sie auch auf Wunsch!


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