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Existiert eine Notfallmappe, die es der Familie oder anderen vertrauenswürdigen Personen ermöglicht,
wichtige notwendige Schritte rasch bei einem Ausfall des Unternehmers zu setzen bzw. zumindest veranlassen zu können?


Unternehmensabsicherung

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Wir erhielten dieses Jahr im Sommer einen Anruf von einem Unternehmer mit dem Inhalt:

„Wir haben wahrscheinlich einen Zahlungsausfall, wir haben den Kunden gemahnt.
Das Sekretariat hat uns angerufen, dass der Chef verunfallt ist. Es können keine Zahlungen vorgenehmen werden, da für diesen Fall keine Regelungen vorliegen“.


Haben Sie für so einen Fall vorgesorgt?

Existiert eine Stellvertreterregelung in Ihrem Unternehmen?

Existiert eine Notfallmappe, die es der Familie oder anderen vertrauenswürdigen Personen ermöglicht, wichtige notwendige Schritte rasch bei einem Ausfall des Unternehmers zu setzen bzw. zumindest veranlassen zu können?

Gibt es für den „worst case“ testamentarische Regelungen, die sicherstellen, dass nur geeignete Personen in Gesellschafterstellungen rutschen?

Sind Gesellschaftsverträge und erbrechtliche Verfügungen aufeinander abgestimmt?

Werden diese laufend gewartet, so dass die bei der Erstellung der Unterlagen gewünschten Ziele auch erreicht werden können? Ist ein allfälliges Testament auch auffindbar?


Fragen über Fragen.

Die organisatorische Abklärung dieser Punkte ermöglicht ein wirtschaftliches Überleben des Unternehmens in schwierigen Stunden und reduziert weitere vermeidbare Probleme für Angehörige und oftmals auch das wirtschaftliche Überleben.

Ein Notfallshandbuch sollte in jedem Unternehmen griffbereit vorhanden sein.

Wir unterstützen Sie bei der Absicherung Ihres Unternehmens.


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